Energieberatung?
Wärmepumpenförderung ohne Energieberater
Für die KFW-Förderung einer ausschließlichen Heizungsmodernisierung ist keine dena-zertifizierte Energieberatung notwendig.
Man braucht keinen „individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ von einem anerkannten Energieberater, die Durchführung der Förderung (KfW Heizungsförderung Privatpersonen) kann bei einer Heizungssanierung auch über den Heizungsbauer erfolgen (…das wissen manche Heizungsbauer leider selber nicht!)
Hier reicht die “Bestätigung zum Antrag” (BzA) für die KfW-Förderung durch ein Fachunternehmen (Heizungsbauer). Voraussetzung ist die Vorlage der “Fachunternehmererklärung für Wärmepumpenanlagen” des Fachbetriebes. Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_formular_fue_wp.pdf
Ich biete keine Energieberatung an !
Mein Dienstleistungsangebot beginnt da, wo die Beratungsdienstleistung einer “normalen” Energieberatung aufhört. Bei der Energieberatung endete die Dienstleistung meist nach Erstellen des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) und der detalierten Heizlastberechnung. Dies kann eine gute Basis für ein qualifiziertes Angebot eines Heizungsbauers sein, ist aber bei weitem nicht ausreichend für die Erstellung eines optimalen Heizungssystems.
Der Hauseigentümer wird dann doch mit der Entscheidung für ein bestimmtes Angebot alleingelassen. Wer sich nicht sehr genau in das Thema einarbeiten will oder kann, muss das glauben was der Heizungsbauer als “beste Anlage” anbietet. Mögliche alternative und kosteneffiziente Lösungswege werden oft nicht angeboten. Hier biete ich den konstruktiven Dialog (und Rückfragen) mit dem Heizungsbauer schon in der Angebotsphase an.
Dies gilt auch für die Abstimmung mit dem Elektriker und Energieversorger
- brauche ich unbedingt einen neuen Zählerkasten?
- muss ich einen zweiten Zähler installieren?
- wer übernimmt die Anmeldung beim Energieversorger?
- lohnt sich einen Wärmepumpen-Stromtarif ?
- wie sinnvoll ist eine PV-Anlage oder ein Batterie-Speicher? ….und vieles mehr.
Auf Wunsch (siehe Dienstleistungspakete) stehe ich Ihnen auch nach der Inbetriebnahme für die individuelle Einstellung der Anlage zur Verfügung. Der Heizungsbauer stellt in 99% aller Fälle eine meist nicht optimale Grundeinstellung ein. (Die trifft leider auch auf viele Bestands Öl- und Gas-Heizungen zu)
Was können zertifizierte Energieberater
Zertifizierte Energiebrater (nach dena Energieeffizienz-Expertenliste und mit Zulassung für die Energieberatung von Wohngebäuden im Bundesförderprogramm EBW) leisten mehrheitlich eine gute Arbeit um größere Sanierungsmaßnahmen zu planen und hierfür Fördermittel zu beantragen. Hierzu zählen insbesondere:
- Energieausweise. Notwendig für Vermietung und Verkauf von Imobilien.
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Voraussetzung für die Förderung von umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen (z.B an Dach, Fenster oder Fassade und Heizung)
Auch hier ergänzt sich meine Dienstleistung im besten Fall mit dem Ergebnis der Energieberatung.
Kosten für Energieberatung
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (mit Vorort-Termin) kostet für ein Einfamilienhaus zwischen 800 € und 2600 € (Nach meinen Recherchen liegend die Preise meist über 1500 € für iSFP und Heizlastberechnung).
Vorsicht vor günstigen Online-Beratungen, die meist nur über die Abfrage von Daten ohne Vor-Ort-Termin ein Gutachten erstellen.
Nach Durchführung der Beratung können auf Antrag bei der BAFA bis zu 650 € erstattet werden (Stand 1/2026). Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
Noch einige Worte zur Heizlastberechung
Energieberater werben mit einer DIN gerechten Heizlastberechnung. Die Kosten für eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 variieren je nach Gebäudeart und Komplexität, liegen aber für ein Einfamilienhaus meist zwischen 300 € und 1.000 €. Bei einem Bestandgebäude kann aber auch der Energieberater - mangels Unterlagen über die Bausubstanz - oft nur Schätzwerte eintragen, so dass 20% Fehlertolerenz bei der Berechnung fast normal sind.
Eine grobe Berechnung über den Öl oder Gas-Verbrauch, Gebäudealter und Wohnfläche liefert meist schon eine gute Orientierung über die notwendige Leistung der Wärmepumpe.
Wichtig wird die raumweise Heizlastberechnung jedoch bei der Auslegung der Heizkörper…und deren evt. notwendiger Austausch . Auch zum Einreichen der KFW-Föderung ist ein Nachweis einer Heizlastberechnung notwendig.
Wichtig ist auch, einen nicht zu großen “Sicherheitsaufschlag” zur Heizlast bei der Auslegung der Wärmepumpe einzuplanen. Das verbessert nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, nebenbei ist eine kleinere Anlage auch meist günstiger. Auch hier hilft als Argumentation gegenüber dem Heizungsbauer eine vorab durchgeführte raumweise Heizlastberechnung.
