Infos zur Förderung
Allg. Info zu KFW-Förderung
Förderkomponenten (kumulierbar bis max. 70 %)
- Grundförderung: 30 % für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Rahmen der BEG EM.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20 % zusätzlich, wenn eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (Gasheizungen mind. 20 Jahre alt) ersetzt wird.
- Effizienz-Bonus: 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme.
- Einkommens-Bonus: 30 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 €/Jahr.
