Infos zur Förderung

Allg. Info zu KFW-Förderung

Förderkomponenten

Förderkomponenten (kumulierbar bis max. 70 %)

  • Grundförderung: 30 % für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Rahmen der BEG EM.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20 % zusätzlich, wenn eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (Gasheizungen mind. 20 Jahre alt) ersetzt wird.
  • Effizienz-Bonus: 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme.
  • Einkommens-Bonus: 30 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 €/Jahr.

Förderungs-Info-KFW

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Vertragsklauseln

Musterformulierungen mit Vertragsklauseln für KFW-Förderung